Gegossene Goldbarren haben gegenüber geprägten Barren den Vorteil, dass die Oberfläche unempfindlicher gegenüber Kratzern ist.
Gußbarren haben herstellungsbedingt runde Kanten und kleine Erstarrungslinien. Dies lässt jeden Au-Barren zu einem Unikat werden.
Übrigens: Anlagegold ist nach §25c UStG steuerbefreit.
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